Bauschutt
Abfallgemisch, das aus verschiedenen, ungefährlichen Stoffen besteht und überwiegend auf Baustellen anfällt.
Das gilt als gemischte Baustellenabfälle
- Hölzer wie: Parkett, Holzlatten, ...
- Stoffe wie: Flies, Teppiche, Abdeckungen, ...
- Metalle wie: Werkzeug, Stangen, ...
- Kunststoffe wie: Laminatböden, Verpackungen, verschmutze Folien, ...
- Dämmstyropor (max. 10 % des Gesamtvolumens!)
Das gilt nicht als Gemischte Baustellenabfälle
- Sondermüll wie: Farben, Lacke, Öle, Säuren, ...
- Aushub, Asphalt, Asbesthaltige Materialien
- Bitumen (-Dachpappe), Isolier- und Dämmmaterial
- Elektrogroßgeräte, Batterien, Carbonabfälle
- Speisereste
- Mehr als 1 cbm Bauschutt (Fliesen, Ziegel, Keramik, Beton, Estrich)
Maßangaben zum Container
- Volumen: 7 m³ (~ 7.000 Liter)
- Höhe: 1,6 m
- Breite: 1,7 m
- Länge: 3,5 m
- Stellfläche: 6,65 m²
- Füllhöhe: Maximal bis Oberkante
Informationen zum Stellen des Containers
Zur Anlieferung eines Absetzcontainers wird eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 Metern sowie eine Durchfahrtshöhe von 4 Metern benötigt. Zum Abladen des Containers muss zur Fahrzeuglänge von etwa 7 Metern zusätzlich die Containerlänge sowie ein Spielraum zum Rangieren gegeben sein, man geht von insgesamt ca. 15 Metern aus. Für das Abstellen benötigt der Container immer eine befestigte Zufahrt.
Das Füllgewicht ist bis zu 9 Tonnen zulässig, die Ladung darf jedoch nicht über die Oberkante des Containers hinausragen.
Gestellung auf öffentlichem Grund
Zur Containergestellung bedarf es im Normalfall einer privaten Stellfläche. Sollte diese jedoch nicht vorhanden oder durch einen LKW nicht befahrbar sein, besteht trotzdem noch die Möglichkeit, den Container auf öffentlichen Grund stellen zu lassen.
Im Vorfeld muss dafür meistens einiges geklärt werden: Setzen Sie sich mit der zuständigen Gemeinde/Stadt in Verbindung, da meist eine Genehmigung erforderlich ist. Bei näheren Fragen stehen auch wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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